Wiederverwendung von Stahlbauteilen
Im Vergleich zu anderen Baustoffen weist Stahl in Bezug auf die Wiederverwendung deutliche Vorteile auf. Stahl ist ein homogener, industriell hergestellter Werkstoff mit sehr geringen Eigenschaftsschwankungen. Darüber hinaus haben moderne Stähle – hierzu zählen alle seit 1970 hergestellten Baustähle – den Vorteil, dass sich ihre Eigenschaften bei statischer, vorwiegend ruhender Beanspruchung und ausreichendem Schutz gegen Korrosion nicht verändern.
Für die Wiederverwendung von Stahlbauteilen in einem neuen Bauwerk können die bemessungsrelevanten Eigenschaften durch eine Kombination von zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen sowie konservativen Annahmen ermittelt werden.
Welche Prüfungen durchzuführen sind, hängt vom Baujahr und der Einbausituation im Spenderbauwerk, den verfügbaren Informationen über die Bauteile und den Anforderungen an das neue Bauwerk ab.
Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vbG
Gebrauchte Bauteile fallen nicht unter die aktuelle EU-Bauproduktenverordnung. Ebenso gibt es derzeit keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik für gebrauchte Stahlbauteile. Daher ist für die Wiederverwendung eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und/oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vbG) erforderlich. Wir beraten Sie gerne im gesamten Prozess von der Bestandsaufnahme über die Prüfung der Stahlbauteile bis hin zur Erstellung von Gutachten und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde.
Versuchsplanung und Gutachten
In der Regel liegen nicht alle für die Wiederverwendung erforderlichen Informationen vor, so dass Einzelprüfungen an den Bauteilen durchgeführt werden müssen. Gerne planen wir diese Prüfungen für Sie, koordinieren die Prüfungen mit Prüfinstituten und werten die Ergebnisse aus.

